Ergänzende Vereinbarung zwischen BPtK und BÄK

17.03.2009

Präambel

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und die Bundesärztekammer (BÄK) haben sich in ihrer Vereinbarung über die Bildung des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie (WBP) vom 1. November 2003 geeinigt, sich vor Ablauf der zweiten Amtsperiode über die weitere Zuordnung der Geschäftsstelle des Beirates zu einigen (§ 7 Satz 3 der Vereinbarung).

Im Folgenden treffen die Vertragsparteien dazu Ergänzungen und Änderungen der Vereinbarung vom 1. November 2003. Im Übrigen gilt die Vereinbarung vom 1. November 2003 weiter.

§ 1
Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle wird für die dritte Amtsperiode des Beirats bei der BÄK eingerichtet. Sie wechselt danach mit Beginn einer jeden neuen Amtsperiode zur jeweils anderen Vertragspartei.

§ 2
Kosten der Geschäftsführung

Die Kosten der Geschäftsstelle und eventuell sonstige Kosten trägt die geschäftsführende Vertragspartei, soweit die Vertragspartner im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbaren.

§ 3
Zusammenarbeit der Vertragsparteien

Die jeweils nach § 1 zuständige geschäftsführende Vertragspartei stellt sicher, dass die Geschäftsführung der anderen Vertragspartei unverzüglich Kenntnis von allen wesentlichen Vorgängen des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie erhält. Sie informiert die Geschäftsführung der anderen Vertragspartei darüber hinaus über Termine des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie, seiner Arbeitsgruppen oder seiner Vertreter mit Dritten und gibt dieser Gelegenheit zur Teilnahme an den Terminen.

§ 4
Inkrafttreten

Diese Vereinbarung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft.

Berlin, 17. März 2009

Prof. Dr. R. Richter

Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer

Berlin, 27. Februar 2009

Prof. Dr. med. Dr. h. c. J.-D. Hoppe

Präsident der Bundesärztekammer

Korrespondenzadressen:

Bundesärztekammer (Geschäftsführung des WBP der dritten Amtsperiode), Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin

Bundespsychotherapeutenkammer, Klosterstraße 64, 10179 Berlin

(in: Deutsches Ärzteblatt 106, Heft 15 (10.04.2009), S. A-730)