Glossar zu wiederkehrenden Begriffen im Zusammenhang mit den Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie (Stand: 20.05.2008)

Dieses Glossar definiert Begrifflichkeiten, die in den Papieren des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie nach § 11 PsychThG verwendet werden. Es ist als Arbeitsunterlage des Beirats und nicht als Stellungnahme konzipiert. Die Sammlung wird laufend aktualisiert, verbessert und erweitert.

Nähere Erläuterungen zu den aufgeführten Begriffen finden sich im Methodenpapier des Wissenschaftlichen Beirats.

Psychotherapie

Psychotherapie ist die Behandlung von Individuen auf der Basis einer Einwirkung mit überwiegend psychischen Mitteln. Die Definition wissenschaftlicher Psychotherapie fordert eine Reihe von weiteren Bedingungen, z.B. das Anstreben der positiven Beeinflussung von Störungs- und Leidenszuständen in Richtung auf ein nach Möglichkeit gemeinsam erarbeitetes Ziel (z.B. Symptomminimalisierung  und/oder Strukturveränderungen der Persönlichkeit) sowie einen geplanten und kontrollierten Behandlungsprozess, der über lehrbare Techniken beschrieben werden kann und sich auf eine Theorie normalen und pathologischen Verhaltens bezieht. Wissenschaftliche Psychotherapie sollte als Heilbehandlung im Rahmen des jeweiligen Gesundheitssystems zu bestimmen sein.

Psychotherapeutische Grundorientierung 

Dieses Konzept aus dem "Forschungsgutachten" (Meyer et al. 1991) bezieht sich auf übergeordnete theoretische Hintergrundsannahmen, denen sich unterschiedliche psychotherapeutische Verfahren zuordnen lassen. Der heute eher vermiedene Begriff der Psychotherapie-Schulen gehört hierher. Typischerweise handelt es sich um ein spezifisches, d.h. eigenständiges und differenziertes Theoriesystem, das eine spezifische Nosologie (Krankheits-, Störungs-) und Gesundheitslehre mit einer ätiologisch orientierten Behandlungstheorie verbindet. Eine möglichst weitgehende empirische Validierung solcher Hintergrundsannahmen ist anzustreben. Beispiele: Behavioristisches Modell, Psychoanalytisches Modell, Humanistische Psychologie.

Psychotherapeutisches Verfahren

Ein zur Krankenbehandlung geeignetes Psychotherapie-Verfahren ist gekennzeichnet durch

  • eine umfassende Theorie der Entstehung und Aufrechterhaltung von Krankheiten und ihrer Behandlung beziehungsweise verschiedene Theorien der Entstehung und Aufrechterhaltung von Krankheiten und ihrer Behandlung auf der Basis gemeinsamer theoretischer Grundannahmen,

und

  • eine darauf bezogene psychotherapeutische Behandlungsstrategie für ein breites Spektrum von Anwendungsbereichen oder mehrere darauf bezogene psychotherapeutische Behandlungsmethoden für ein breites Spektrum von Anwendungsbereichen,

und

  • darauf bezogene Konzepte zur Indikationsstellung, zur individuellen Behandlungsplanung und zur Gestaltung der therapeutischen Beziehung.

Psychotherapeutische Methode

Eine zur Behandlung einer oder mehrerer Störungen mit Krankheitswert geeignete Psychotherapiemethode ist gekennzeichnet durch

  • eine Theorie der Entstehung und der Aufrechterhaltung dieser Störung bzw. Störungen und eine Theorie ihrer Behandlung,
  • Indikationskriterien einschließlich deren diagnostischer Erfassung,
  • die Beschreibung der Vorgehensweise und
  • die Beschreibung der angestrebten Behandlungseffekte.
Psychotherapeutische TechnikEine psychotherapeutische Technik ist eine konkrete Vorgehensweise, mit deren Hilfe die angestrebten Ziele im Rahmen der Anwendung von psychotherapeutischen Methoden und Verfahren erreicht werden sollen, z. B. im Bereich des psychodynamischen Verfahrens: die Übertragungsdeutung zur Bewusstmachung aktualisierter unbewusster Beziehungsmuster, oder in der Verhaltenstherapie: Reizkonfrontation in vivo. 

Perspektive

Perspektiven meinen ein vom Anspruch her von einer speziellen Grundorientierung unabhängiges Referenzsystem der Psychotherapiewirksamkeit. Es wird dabei unterstellt, daß es sich um wirksame Teilkomponenten verschiedener (aller?) Psychotherapieformen handelt. Das Konzept überschneidet sich teilweise mit dem älteren der allgemeinen (kommunalen) Wirkfaktoren in der Psychotherapie.Beispiele: Ressourcenperspektive, Störungsperspektive, Entwicklungsperspektive, Interpersonale Perspektive, Motivationale Perspektive.

Anwendungsbereich von Psychotherapie

Als Anwendungsbereiche werden umschriebene Symptome, Symptomgruppen (Syndrome) oder Störungsbereiche bezeichnet, die Indikationsfelder für Psychotherapie darstellen. Die Beschreibung von Anwendungsbereichen kann sich auf aktuelle Klassifikationen psychischer Störungen (ICD-10 oder DSM-IV) oder anders beschriebene Funktionsdefizite oder Dysfunktionen beziehen.Bespiele: Angststörungen, Somatoforme Störungen, Beziehungsstörungen, Entwicklungsstörungen

Psychische Störung

Eine psychische Störung wird als ein klinisch bedeutsames psychisches oder Verhaltenssyndrom bzw. Muster bezeichnet, das bei einem Individuum auftritt. Definitionsgemäß ist es mit aktuellem Leiden (z.B. Schmerz) oder Versehrtheit (z.B. Behinderung in einem oder mehreren wichtigen Funktionsbereichen) verbunden oder es besteht eine Beeinträchtigung in der Fähigkeit, Entwicklungsaufgaben (z.B. Schule) zu bewältigen oder ein signifikant erhöhtes Risiko für Tod, Schmerz, Siechtum oder ein bedeutsamer Verlust an Freiheit. Der Begriff der Psychischen Störung ist vor allem dahingehend widersprüchlich, dass psychische Störungen zugleich somatische und die somatische Störungen zugleich psychische Phänomene beinhalten und somit eine sich ausschließlich im psychischen (mental) Bereich manifestierende Störung praktisch nicht vorkommt. Dennoch hat er sich insbesondere in der Folge des DSM-III/IV, dem die Definition entnommen ist, durchgesetzt.

Krankheitswertigkeit  einer Psychischen Störung

Im Falle von Krankheitswertigkeit schränkt die Psychische Störung deutlich die normale Lebensführung der Person, ihre berufliche (oder schulische) Leistung oder soziale Aktivitäten und Beziehungen ein oder sie verursacht dem Individuum erhebliches Leiden. Auch die Stärke der Abweichung vom in einem soziokulturellen Raum üblichen Verhalten kann einen Hinweis auf die Krankheitswertigkeit einer Störung darstellen. In diesem Sinne besteht im DSM-IV und in der ICD-10 eine Tendenz, den Begriff der Störung implizit mit dem der Krankheitswertigkeit zu verbinden.

Behandlungsbedürftigkeit bei Psychischer Störung

Auch wenn dies meistens der Fall sein wird, beinhaltet die Diagnose einer Psychischen Störung nicht automatisch Behandlungsbedürftigkeit. Für die Feststellung von Behandlungsbedürftigkeit kommen weitere Kriterien hinzu. Dabei handelt es sich vor allem um (a) die Krankheitswertigkeit der Störung und (b) das Vorhandensein einer Behandlungsmethode die, wissenschaftlich belegt, eine Besserung oder Heilung der Störung wahrscheinlich macht. Die Feststellung von Krankheitswertigkeit allein - in der Praxis meist über die Schwere der Störung definiert - stellt noch keine hinreichende Indikation für eine Behandlung dar. Auch für ein rein körperliches Leiden steht nicht in jedem Fall eine erfolgsversprechende Behandlungsmethode zur Verfügung.

Begutachtung von Psychotherapie durch den WBP

Entsprechend der Definition von Psychotherapie im Psychotherapeutengesetz (§1 Abs. 3) als „jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist“ geht der Wissenschaftliche Beirat davon aus, dass die wissenschaftliche Anerkennung eines Verfahrens oder einer Methode (für jeweils einen Anwendungsbereich) dann festzustellen ist, wenn es sich aus wissenschaftlicher Sicht um ein Verfahren oder eine Methode handelt, dessen Durchführung in der Praxis zur Heilung oder Linderung von Störungen dieses Anwendungsbereichs führt. Dem entsprechend prüft der Beirat vier Kriterien:

Kriterium 1: Der Einsatz der Intervention erfolgt bei Personen, die unter einer Störung mit Krankheitswert dieses Anwendungsbereichs leiden, und der beobachtete therapeutische Effekt stellt eine Heilung oder Linderung dieser Störung dar.

Kriterium 2: Der beobachtete therapeutische Effekt ist inter-subjektiv feststellbar und replizierbar.

Kriterium 3: Der erzielte Effekt muss mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die psychotherapeutische Intervention zurückführbar sein (interne Validität).

Kriterium 4: Die untersuchte psychotherapeutische Intervention ist in der Praxis unter den Rahmenbedingungen des Gesundheitswesens effektiv durchführbar (externen Validität).